DGUV V3 Prüfung ortsfeste Anlagen Berlin
Die DGUV V3 Prüfung ortsfester Anlagen ist eine Basis für die Sicherheit am Arbeitsplatz
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Innerhalb der Verordnung zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Deutschland werden, die im Betrieb vorhandenen elektrischen Betriebsmittel in ortsveränderliche und ortsfeste Anlagen unterschieden.
Die Prüfung ist verpflichtend für jedes der Geräte, welches in eine der beiden Kategorien fällt.
Die Prüfzeiträume können weitgehend selbstständig festgelegt werden.
Je nach Art des Betriebs müssen die vorhandenen Anlagen entweder jährlich oder spätestens alle vier Jahre einer Prüfung unterzogen werden.
Sind Sie sich unsicher, welcher Prüfungszeitraum für die in Ihrem Betrieb vorhandenen ortsfesten Anlagen die passende Wahl darstellt, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Als erfahrene Prüfer beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen Tipps zu der optimalen Auswahl der jeweiligen Prüfungszeiträume.
Zu den ortsfesten Anlagen gehören mitunter auch überraschende Betriebsmittel
Ortsfeste Anlagen sind in der Regel ein Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel. Die bekannteste Kombination stellen Elektrogeräte in Verbindung mit der Nutzung der Steckdose dar.
Hierbei sind die Anlagen fest an einen Ort gebunden und lassen sich nicht so einfach bewegen als zum Beispiel ein Laptop oder der Akku eines Handys. Die Steckdose bildet jedoch auch für sich genommen bereits ein ortsfestes Betriebsmittel.
War Ihnen diese Information bisher unbekannt, ist es sehr wichtig die Prüfung selbst nur erfahrenem Fachpersonal anzuvertrauen. Fehlt Ihnen diese Fachkraft innerhalb der eigenen Angestellten, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich die DGUV V3 Prüfungen der ortsfesten Anlagen fachgerecht und pünktlich innerhalb der Prüfungszeiträume durchzuführen.
Wir prüfen, dokumentieren und organisieren die Prüfungen für Sie
Unsere Aufgaben als Prüfer beschränken sich im Rahmen der DGUV V3 Prüfungen nicht nur auf die Durchführungen der Prüfungen selbst sowie das Aufkleben der Plaketten. Wir halten alle Prüfergebnisse zudem in den gesetzlich geforderten Protokollen fest.
Diese übermitteln wir im Anschluss an unsere Auftraggeber, damit diese sich ebenfalls ein Bild über den vorgefundenen Zustand der ortsfesten Anlagen machen können.
Möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren, haben Sie die Möglichkeit entweder telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten.