DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte Berlin
Die DGUV V3 Prüfung für Medizinprodukte dient nicht nur dem Schutz am Arbeitsplatz
ZUR ZEIT KEINE PRÜFUNG VON MEDIZINPRODUKTEN MÖGLICH bei uns.
DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte Berlin – Jetzt anrufen und informieren:
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030-55 227 408
Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Info@DGUV-V3-Pruefung-Berlin.de
Von Krankenhäuser über Pflegeheime bis zu Arztpraxen kommen an jedem dieser Orte Medizinprodukte wie Ultraschallgeräte oder auch Monitore zur Überwachung der Vitalzeichen zum Einsatz.
Diese Geräte sind als elektrische Betriebsmittel ebenfalls von der DGUV V3 Pflicht zur regelmäßigen Prüfung mit eingeschlossen.
Bei Medizinprodukte dient diese Verpflichtung jedoch nicht nur allein dem Schutz der Angestellten an ihrem Arbeitsplatz.
Da auch die Patienten mit den Geräten in Berührung kommen ist es doppelt wichtig die Geräte von einer Fachkraft auf Beschädigungen oder Hinweise auf drohende Defekte überprüfen zu lassen.
Dies kann durch die Wartung nicht ersetzt werden, wodurch es erforderlich ist neben Protokollen der durchgeführten Wartung auch die Prüfprotokolle der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 genauestens aufzubewahren.
Personenschäden ziehen immer weitreichende Konsequenzen nach sich
Medizinprodukte müssen gerade in der Notaufnahme oder der Intensivstation auf den Punkt genau funktionieren und dürfen im Ernstfall nicht den Dienst verweigern.
Kommt ein Patient aufgrund eines technischen Mangels zu Schaden oder verstirbt in dessen Folge, schalten sich neben den Versicherungen oft auch die Behörden in die Ermittlungen ein, um einen näheren Einblick in den Vorfall zu gewinnen.
Entsteht hierbei der Verdacht, dass nachlässig durchgeführte Prüfungen zur Unfallverhütung die Ursache darstellen sind die Konsequenzen sehr häufig weitreichender als nur die Verhängung von Bußgeldern.
Eine regelmäßige Kontrolle liegt somit auch im Eigeninteresse der medizinischen Facheinrichtungen.
Ein niedriger Prüfungsintervall ist für Medizinprodukte von großem Vorteil
Im Allgemeinen gelten für ortsfeste Geräte innerhalb eines Betriebs ein maximaler Prüfungsintervall von vier Jahren. Für Medizinprodukte wir Röntgengeräte oder Bohrer beim Zahnarzt, die vielfach täglich im Dauereinsatz sind, ist diese Regelung jedoch nicht zutreffend.
Fachverbände empfehlen daher zur sicheren Verwendung die Geräte mindestens einmal jährlich einer DGUV V3 Prüfung zu unterziehen.
Das stellt sicher, dass Defekte zu einem Zeitpunkt bemerkt werden, in dem noch eine Reparatur und nicht ein Ersatz erforderlich ist.
Speziell wenn dieses Gerät in der medizinischen Einrichtung nur einmal vorhanden ist, stellt die DGUV V3 Überprüfung sicher, dass die Mitarbeiter und Patienten sich auf den getesteten Zustand der Geräte verlassen können. Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gehören somit ebenso zu unserem Kundenkreis als auch Handwerker oder Unternehmen aus der Wirtschaft.
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