DGUV Vorschrift 3 Prüffristen

Was Sie als Unternehmer über die DGUV V3 Prüffristen wissen sollten

DGUV Vorschrift 3 Prüffristen – Jetzt anrufen und informieren:

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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Info@DGUV-V3-Pruefung-Berlin.de

Die Verpflichtung elektrische Geräte und Anlagen in Betrieben in regelmäßigen Zeitabständen einer Prüfung zu unterziehen, ist einem Großteil aller Betroffenen bekannt. Zu den Prüffristen für die Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 gibt es dagegen noch häufig offene Fragen bei den Verantwortlichen.

Die Unternehmer ermitteln die Prüffristen anhand einer Gefährdungsbeurteilung selbst.

Diese muss für jedes Gerät anhand des Alters und des aktuellen Zustands einzeln durchgeführt werden. Hilfestellungen bieten Leitlinien, die online mittlerweile in großer Anzahl zu finden sind.

Zusätzlich darf eine Fehlerquote von 2 % im Rahmen der Ermittlung der Prüffristen nicht überschritten werden. Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt, sollte daher immer darum bitten auch die aktuellen Prüffristen einsehen zu können, um keine der Fristen gravierend zu überschreiten.

Legen Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht zu großzügig aus – DGUV Vorschrift 3 Prüffristen

DGUV Vorschrift 3 Prüffristen

DGUV Vorschrift 3 Prüffristen

Bei der Überprüfung der gewählten Intervalle für die DGUV V3 Prüfung fällt es deutschlandweit schwer einen Vertreter einer zuständigen Behörde zu finden, der zu niedrig angesetzte Prüfungen, ohne einen entsprechenden Hinweis oder in schweren Fällen sogar ein Bußgeld zu verhängen, akzeptiert.

Neben diesen Konsequenzen ist auch der Versicherungsschutz in Gefahr, wenn aus einem Fehlverhalten der Verantwortlichen ein vermeidbarer Unfall für die Angestellten resultiert.

Bei einer Beauftragung nehmen wir daher die bisher ausgewählten Intervalle genau unter die Lupe und berücksichtigen hierbei auch das fortschreitende Alter der Geräte.

Sollten Sie bereits einmal Probleme mit den zuständigen Behörden gesammelt haben, stellen wir gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Sie in Zukunft nur noch einen positiven Eindruck hinterlassen.

Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung bei der Festlegung von Prüffristen gerne zur Verfügung

Als Jungunternehmer kann allein das Studieren der DGUV Vorschrift 3 bereits mit zahlreichen Fragen verbunden sein. Wir beantworten diese Fragen im Rahmen unserer unverbindlichen Beratung gerne. Hierbei geben wir Ihnen natürlich auch den Hinweis, dass die verwendeten ortsfesten Geräte bereits vor der ersten Verwendung einer Prüfung unterzogen werden müssen.

In unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Unternehmen empfinden es diese als eine große Erleichterung die Festlegung von Prüffristen in unsere Hände zu legen. Wir rechtfertigen diesen großen Vertrauensbeweis mit Konzepten, in denen jedes einzelne Elektrogerät den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend Beachtung findet.

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Vladimir Lusin

Vladimir Lusin>135 Beiträge

Vladimir Lusin, Dipl.-Ing., kümmert sich um die DGUV V3 Prüfung in Berlin und Brandenburg. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und die Prüfung ortsfester Geräte mit der neuesten Prüftechnik für Ihre Sicherheit von uns.