DGUV V3 Prüfung Handy Ladegerät Berlin
Die Verordnung zur DGUV V3 Prüfung schließt Ladegeräte von Firmenhandys mit ein
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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Info@DGUV-V3-Pruefung-Berlin.de
Die Liste an elektrischen Betriebsmitteln ist durch das zunehmende Maß an Digitalisierung in den Unternehmen ebenfalls umfangreicher geworden.
Eine Ergänzung, die in zahlreichen Unternehmen stattgefunden hat, ist die Vergabe an Firmenhandys an die Mitarbeiter, um die Erreichbarkeit zu verbessern.
Die zum Aufladen der Akkus verwendeten Handy Ladegeräte zählen in diesem Zusammenhang ebenfalls zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln, die im Rahmen der DGUV V3 Prüfung mindestens alle 24 Monate einer Überprüfung durch eine Fachkraft unterzogen werden muss.
Belegt wird die erfolgte DGUV V3 Prüfung mithilfe der erforderlichen Dokumentation.
Mit der Einsicht in das Prüfprotokoll haben Sie jederzeit einen Einblick in die geprüften Ladegeräte und können sich ein Bild des Zustands der Geräte machen.
So fällt die Einschätzung leichter, für welches Ladegerät in absehbarer Zeit ein Ersatz benötigt wird.
Die Durchführung der Prüfung dient nicht nur der Sicherheit am Arbeitsplatz
Ein Großteil der Verwender von Firmenhandys lädt diese Mobiltelefone nicht nur am Arbeitsplatz auf. Das Ladegerät kommt somit auch in den Privatwohnungen der Mitarbeiter zum Einsatz. Löst das Ladegerät einen Brand aus oder verletzt den Angestellten durch den Kontakt mit Strom kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln.
Die zuständigen Versicherungen verlangen an dieser Stelle zunächst Nachweise über die Sicherheit der Geräte bevor eine Zahlung erfolgt.
Mit den von uns erstellten Prüfprotokollen können Sie mit Datum beweisen, zu welchen Zeitpunkten die DGUV V3 Prüfungen durchgeführt wurden und in welchem Zustand sich das Ladegerät hierbei befunden hat.
Unser Beratungsangebot steht Ihnen unverbindlich zur Verfügung – DGUV V3 Prüfung Handy Ladegerät Berlin
Haben Sie noch Fragen, die Sie uns in Zusammenhang mit der DGUV V3 Prüfung stellen möchten? An dieser Stelle können wir Ihnen unsere Beratung empfehlen. Diese ist zunächst unverbindlich und erlaubt es Ihnen noch vor der Beratung alle gewünschten Informationen zu erhalten.
Gebrauch machen können Sie von diesem Angebot, indem Sie unsere Telefonnummer wählen oder uns Ihr Anliegen in Form einer E-Mail schildern.
Die DGUV V3 Prüfung schließt auch das Handy Ladegerät mit ein
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Die Anzahl an Elektrogeräte in Betrieben hat sich von Generation zu Generation deutlich gesteigert.
Neben Computern, Druckern und Co darf auch das Handy am Arbeitsplatz nicht mehr fehlen.
Für viele Unternehmer ist es dennoch überraschend zu hören, dass auch die beruflich genutzten Handys sowie deren Ladegeräte der Verpflichtung zur DGUV V3 Prüfung unterliegen.
Für die Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz ist es jedoch unerheblich, ob diese auf ein defektes Montageband oder ein Handy Ladegerät zurückzuführen sind.
Diese DGUV V3 Prüfung des Handy Ladegeräts muss somit in regelmäßigen Zeitintervallen und der gleichen Sorgfalt erfolgen, die auch bei allen anderen ortsveränderlichen Betriebsmitteln an den Tag gelegt wird.
Die Verpflichtung gilt ebenfalls für in der Freizeit genutzte Diensthandys
Die Arbeitszeit ist nicht immer ausschließlich auf das Büro beschränkt. Eine wachsende Anzahl an Arbeitgebern stellt seinen Angestellten ein Diensthandy zur Verfügung, um diese selbst nach Ende der Geschäftszeiten jederzeit erreichen zu können.
Die dienstlich genutzten Handys und deren Ladegeräte müssen somit ebenfalls den sachkundigen Prüfern für den Zeitraum der Prüfung zur Verfügung gestellt werden.
Wer möglichst alle elektrischen Betriebsmittel zur gleichen Zeit prüfen lassen möchte, um die Anzahl an Prüfterminen pro Jahr möglichst niedrig zu halten, sollten die Termine so auswählen, dass sich alle Mitarbeiter mit Diensthandys in der Firma befinden und nicht durch Urlaube oder auch Geschäftsreisen verhindert sind.
Das spart Zeit und stellt sicher, dass wirklich alle Mobiltelefone und Ladegeräte ohne Gefahr zu nutzen sind.
Als professionelle Prüfer helfen wir Ihnen das Gefahrenpotenzial des Ladegeräts realistisch einzuschätzen – DGUV V3 Prüfung Handy Ladegerät Berlin
Speziell bei Gegenständen, die so alltäglich geworden sind, wie Handys fällt es schwer die Gefahr, welche von den Geräten ausgehen kann, wirklich realistisch einzuschätzen.
Dies liegt oft daran, dass unterschätzt wird, wie schnell sich zum Beispiel ein Brand ausbreiten kann, der von einem defekten Ladegerät verursacht wurde. Hinzu kommt der häufige Wechsel von Diensthandys.
Werden diese nicht länger als 3 – 5 Jahre verwendet, sollte das Prüfintervall entsprechend auf diesen Zeitraum abgestimmt sein. Prüfzeiträume zwischen einem und zwei Jahren sind daher bei der täglichen Aufladung des Akkus durchaus nicht als übertrieben anzusehen.
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