BGV A3 Prüfung was muss geprüft werden
Welche Geräte sind von der BGV A3 Prüfung betroffen?
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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Info@DGUV-V3-Pruefung-Berlin.de
Die Auslegung der BGV A3 Prüfung ist in Hinblick auf die Auslegung der zu testenden Geräte sehr strikt. Darunter fallen alle Geräte, die mithilfe von Strom betrieben werden.
Eines der untrüglichen Zeichen hierfür ist das Vorhandensein eines Stromkabels. Doch auch Mehrfachstecker und Verlängerungskabel können in diese Kategorie fallen. In einem Betrieb ist es daher hilfreich für die Anlagen und elektrischen Betriebsmittel eine eigene Dokumentation betreiben.
In dieser werden alle Geräte aufgeführt und in Kategorien auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eingeteilt. Dies erlaubt es nicht mehr verwendete Geräte zu streichen oder neue Betriebsmittel hinzuzufügen. In dieser Dokumentation werden auch alle erfolgten Prüfungen oder Instandhaltungsmaßnahmen aufgeführt.
Bei einem Arbeitsunfall lässt sich lückenlos von der ersten Inbetriebnahme bis heute nachvollziehen, ob bereits zuvor Probleme mit diesem Gerät ersichtlich waren.
Fallen auch akkubetriebene Geräte unter die BGV A3 Prüfung?
Die BGV A3 Prüfung umfasst auch alle akkubetriebenen Prüfungen. Gute Beispiel hierfür sind akkubetriebene Laptops oder auch Werkzeuge, die über einen Akku verfügen.
Obwohl der Strom nicht direkt während der Verwendung fließt, ist die im Akku gespeicherte elektrische Energie dennoch für den Betrieb der Geräte unverzichtbar.
Einen elektrischen Schlag zu erhalten oder die Gefahr eines Brandes ist auch bei diesen Betriebsmitteln vorhanden. Das Akkus explodieren ist zu einer Schlagzeile geworden, die nicht mehr als ungewöhnlich empfunden wird.
Gleichzeitig lassen die Akkus im Laufe der Zeit nach und machen früher oder später einen Austausch erforderlich. Die BGV A3 Prüfung gibt Ihnen auch in diesem Zusammenhang Aufschluss über die aktuelle Qualität des Akkus.
BGV A3 Prüfung was muss geprüft werden – Müssen die zu prüfenden Geräte im Besitz des Unternehmens sein?
In vielen Unternehmen ist es Normalität, dass Angestellte private Kaffeemaschinen oder auch Ventilatoren auf der Arbeit verwenden. Ist dies der Fall, dürfen diese Geräte bei der BGV A3 Prüfung nicht vergessen werden. Als Besitzer eines Unternehmens tragen Sie für alle Geräte, die in Ihrem Unternehmen betrieben werden die Verantwortung.
Da Sie selbst das Gerät nicht ausgewählt und gekauft haben, sollten Sie sehr genau abwägen, ob Sie den Mitarbeitern das Mitbringen privater Geräte untersagen. Dadurch lassen sich auch unangenehme Überraschungen vermeiden, wenn Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden unsichere elektrische Geräte entdecken.
Selbst wenn Sie von deren Benutzung bisher nichts gewusst haben, tragen Sie rechtlich die Verantwortung und müssen die negativen Konsequenzen tragen.
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