Überprüfung elektrischer Geräte Arbeitsplatz Berlin
Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch die Überprüfung aller elektrischen Geräte bereits von Beginn an gefördert
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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Info@DGUV-V3-Pruefung-Berlin.de
Als Arbeitgeber kommt Unternehmern oder auch den Trägern öffentlicher Einrichtung in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz eine besondere Verantwortung zu.
Bereits vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Geräten muss daher geprüft werden, ob diese eine sichere Verwendung am Arbeitsplatz erlauben.
Der Gesetzgeber geht sogar noch einen Schritt weiter und verpflichtet die Arbeitgeber vor Ort zu regelmäßig stattfindenden Wiederholungsprüfungen.
Erforderlich sind die nachfolgenden Prüfungen über die gesamte Verwendungsdauer der Geräte.
Bei ortsfesten Geräten beträgt der maximale Intervall bis zur nächsten Prüfung vier Jahre.
Je nach Anfälligkeit für Verschleißerscheinungen oder dem generellen Gefahrenpotenzial der Geräte muss der Zeitraum entsprechend kürzer gewählt sein, um allen gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Die Verpflichtung zur Prüfung liegt allein beim Arbeitgeber
Aufgaben zu delegieren und damit zu einem Teil auch die Verantwortung an die Mitarbeiter weiterzugeben ist in Bezug auf die DGUV V3 und anderer Maßnahmen zur Unfallvermeidung nur sehr eingeschränkt möglich.
Der Arbeitgeber ist hier ganz klar in der Verantwortung sich selbst für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen einzusetzen. Unterbleibt dies, kann nicht die Belegschaft für diesen Fehler verantwortlich gemacht werden.
Wer als Chef nur selten persönlich in Erscheinung tritt, sollte sich daher dennoch zu den jeweiligen Zeiträumen des Jahres die Zeit nehmen und sich von den Geschäftsführern die Protokolle der ausgeführten DGUV V3 Prüfungen zeigen lassen.
Bei geleasten Geräten ist es wichtig das Kleingedruckte genau zu studieren
Elektrische Geräte zu leasen anstatt das Firmenbudget durch den hohen Kaufpreis zu belasten ist aktuell durchaus nicht ungewöhnlich mehr. Die Sicherheit am Arbeitsplatz darf auch bei diesen Geräten nicht an Priorität verlieren.
Damit die Mieter wissen, welche Verpflichtungen durch das Leasing entstehen ist es sehr wichtig den aufgesetzten Vertrag sehr genau zu lesen. Aus den einzelnen Vertragspunkten geht in der Regel detailliert hervor, ob der Mieter oder Vermieter für die Durchführung der DGUV V3 Prüfung elektrischer Geräte die Verantwortung trägt.
Bei kürzeren Mietverträgen über Tage oder Wochen übernimmt der Vermieter meist die anstehenden Prüfungen, verbleibt das Gerät dagegen über Monate oder Jahre im Betrieb des Mieters kann diese Pflicht auf diesen übergehen.
Im Sinne der eigenen Mitarbeiter sollten die Verträge vor der Unterzeichnung nicht nur überflogen werden.
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